Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Tauchtauglichkeitsuntersuchung am Belastungs-EKG. Foto: © Klaus Eppele - Fotolia.com

Tauchtauglichkeit – gesundheitliche Anforderungen beim Tauchen

Bei einem Tauchgang ist unser menschlicher Körper verschiedensten Belastungen ausgesetzt. Neben steigendem Druck und dem Temperaturunterschied, darf vor allem die Gefahr des Tiefenrausches nicht unterschätzt werden. Diese und weitere Faktoren führen zu einer Reihe von Risiken, die mit einem Tauchgang verbunden sind. Aufgrund dessen, ist es eine Teilaufgabe der Tauchmedizin ein Tauglichkeitszertifikat für jene zu vergeben, die Tauchen als Sport oder beruflich ausüben, um letztlich den Aufenthalt unter Wasser so sicher wie möglich zu machen.

Doch wer bestätigt die Tauchtauglichkeit? Was wird bei dieser Untersuchung überprüft? Und welche Kosten sind damit verbunden? – Finden Sie hier erste Antworten und weiterführende Anlaufstationen!

Zertifikat für Tauchtauglichkeit – Wer stellt es aus?

Jeder Taucher sollte seine eigenen Fähigkeiten und besonders die Grenzen seiner körperlichen Kräfte einzuschätzen wissen. Erst mit diesem Wissen und einer gewissen Erfahrung, können Taucher veränderte Umwelteinflüsse besser einordnen, darauf reagieren und somit gesundheitliche Risiken minimieren oder ganz vermeiden. An dieser Stelle setzt die Prüfung der Tauchtauglichkeit an. Zwar kann diese Bescheinigung juristisch gesehen auch von einem Hausarzt ausgestellt werden, jedoch sollte man sich bewusst sein, dass ausschließlich Spezialisten auf diesem Gebiet, d. h. Tauchmediziner, qualifizierte Aussagen liefern können.

Hierfür vergibt die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) Richtlinien zur Ausstellung der offiziellen Tauglichkeitszertifikate. Eine online verfügbare Datenbank aller Ärzte in Deutschland, die fachkundige Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durchführen, finden Sie ebenso auf der Website.

Checkliste Tauchtauglichkeit

Da die Untersuchung der Tauchtauglichkeit der Prävention von Tauchunfällen dient, geht es in erster Linie um die körperliche Gesundheit. Neben der Überprüfung von Beschwerden oder Erkrankungen gewisser Organe, kontrolliert ein qualifizierter Taucherarzt auch die Körperfunktionen des angehenden Tauchers, d. h. die Krankheitsvorgeschichte wird ermittelt:

  • Kopf, Gehirn, Nervensystem, Psyche
  • Augen, Nase, Nasennebenhöhlen, Ohren
  • Atmungsorgane
  • Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel
  • Verdauungsorgane
  • Nieren, Harnwege, Geschlechtsorgane
  • Haut, Knochen, Gelenke

Im zweiten Schritt geht es um eine körperliche Untersuchung, die den medizinischen IST-Zustand der jeweiligen Körperregion festhält. Hat der Patient normale Pupillenreaktionen? Liegt der Puls im Normalbereich? Wie reagiert die Psyche des Patienten auf Angst?

Im Anschluss daran folgen spezielle Untersuchungen zur Lungenfunktion sowie ein Ruhe- und Belastungs-EKG.

Nähere Informationen finden Sie in dem GTÜM-Untersuchungsbogen: http://www.gtuem.org/wcms/ftp//g/gtuem.org/uploads/untersuchungsbogengtm-gth29.06.11leerformular.pdf.

Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?

Besonders in den vergangenen Jahren wurde das Tauchen zu einer immer beliebteren Sportart. Und gerade weil die Zahl der Taucher weiter steigt, ist es für jeden einzelnen von enormer Wichtigkeit Tauchunfälle vorzubeugen. Daher muss man wie auch im Fall des Erste-Hilfe-Kurses, regelmäßige medizinische Kontrollen durchführen. Die Untersuchung zur Tauchtauglichkeit wird in einem geregelten Turnus deshalb nicht nur empfohlen, sondern ist durch die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin sogar vorgeschrieben.

Alter Turnus
18 – 39 Jahre mind. alle 3 Jahre
> 18 Jahre mind. jährlich
≤ 40 Jahre mind. jährlich

Abhängig vom Lebensalter ist Untersuchungsintervall auf Empfehlung der GTÜM folgendermaßen gestaffelt:

Tauchtauglichkeit Kosten: Wie viel beträgt die Untersuchung?

Nach Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird diese privatärztliche Leistung abgerechnet. Entsprechend dem 1-fachen Abrechnungssatz nach GOÄ ergeben sich folgende Gebühren:

  • 91,91 € + USt (19%) für Patienten unter 40 Jahren
  • 70,82 € + USt (19 %) bei Patienten ab 40 Jahren, sofern Belastungs-EKG vorhanden

Eine detaillierte Staffelung bietet die GTÜM an:

Ziffer Beschreibung 1fach
1 Beratung, auch mittels Fernsprecher 4,66 EUR
8 Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls ein-schließlich Dokumentation 15,16 EUR
70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung 2,33 EUR
605 Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen Sys-tem) mit fortlaufend registrierenden Methoden 14,11 EUR
605a Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation 8,16 EUR
651 Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe auch gegebenenfalls nach Belastung mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindes-tens neun Ableitungen) 14,75 EUR
Für die Berechnung der Ergometrie mit EKG wird die Zi 652 zugrunde gelegt, welche anstelle von Zi 651 abzurechnen ist.
652 EKG Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mind. 9 Ablei-tungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) gegebenenfalls auch Belastungsänderung 25,94 EUR

Quelle: https://www.gtuem.org/content/117/22/tauchtauglichkeit/abrechnungsmoeglichkeit

Tauchtauglichkeit bei Kindern & Jugendlichen

Eine besondere Herausforderung stellt die Zertifizierung der Tauchtauglichkeit bei Kindern und Jugendlichen dar. Daher entwickelte die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) in Kooperation mit der Gesellschaft für Pädiatrische Sportmedizin (GPS) einen speziell angefertigten Untersuchungsbogen sowie ein dazugehöriges Elternmerkblatt. Hierbei werden die Eltern auf die Besonderheiten des Tauchsportes hingewiesen und zu einer vermehrten Achtsamkeit hinsichtlich gesundheitlicher Veränderungen aufgefordert, um negative Konsequenzen infolge eines Tauchgangs abwenden zu können.

Aufgrund der besonderen Situation werden Nachuntersuchungen für Kinder und Jugendliche im jährlichen Turnus von der GTÜM empfohlen.

Erfahrungen mit fachkundigen Ärzten

Die Liste der Ärzte, welche eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung anbieten, ist lang. Ob jedoch jeder Hausarzt für diese Zertifizierung qualifiziert genug ist, ist fraglich. Um negative Erfahrungen mit nicht fachkundigen Ärzten zu vermeiden, wird von der GTÜM nahegelegt, sich ausschließlich von qualifizierten Tauchermedizinern untersuchen zu lassen. In München ist der erfahrene Taucherarzt & Pneumologe Dr. Tzimas (http://www.pneumologie-muenchen.de/) eine von der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin empfohlene Anlaufstelle zur Zertifizierung der Tauchtauglichkeit. Weitere Taucherärzte finden Sie in folgendem Verzeichnis der GTÜM: https://www.gtuem.org/1654/tauchaerzte.

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Eine Antwort

  1. M. Kaudel sagt:

    Hallo ihr Taucher,
    überdenkt bitte den Einsatz der Zeichen bei den Altersangaben. Es müsste dort wohl stehen:
    40 (älter als 40)
    LG Monika

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