Terroranschlag – kann ich meine gebuchte Reise kostenlos stornieren?

Wann ist ein kostenloser Reiserücktritt möglich?
Wann ist ein kostenloser Reiserücktritt möglich? Foto: © istock.com/TwilightEye

Reiserücktritt nach Terroranschlag möglich?

Bomben in Brüssel, Selbstmordattentate in Ankara und Anschläge in Paris – immer mehr erschüttern Terroranschläge die bei Deutschen beliebten Urlaubsziele. Und immer mehr Reisende überlegen, ob sie die bereits gebuchte Reise stornieren können. Doch das ist nur selten kostenfrei möglich!

Terroranschlag

Terror am Urlaubsort. Foto: © istock.com/Allkindza

Kostenloser Rücktritt nur bei höherer Gewalt

Im § 651j Abs. 1 BGB ist geregelt, dass Urlauber nur dann kostenlos von einer gebuchten Reise zurücktreten können, wenn die Reise durch höhere Gewalt beeinträchtigt oder gefährdet ist und dies noch nicht zum Buchungszeitpunkt vorhersehbar war. Zur höheren Gewalt gehören politische Unruhen, Naturkatastrophen und Kriege.

Einzelne Terroranschläge wie die oben genannten werden hingegen nur als allgemeines Lebensrisiko gewertet – außer das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung ausgegeben. Bei Kriegen und Terror zahlen die meisten Reiserücktrittversicherungen nicht – eine Ausnahme bildet die europ assistance, die im Übrigen auch die passende Auslandsreisekrankenversicherung bietet. Die Reiserücktrittspolice dieses Versicherers erstattet die Kosten einer Reise bei einem Terroranschlag am Urlaubsort in den letzten zwei Wochen vor der Reise.

Wann dürfen Reisende kurzfristig kostenlos stornieren?

Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geben einen Hinweis, ab wann Reisende ihren Urlaub kurzfristig stornieren dürfen:

Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt hat hierfür extra eine Rubrik, in der beispielsweise terroristische Gefährdungen angegeben werden. Dann rät das Ministerium davon ab, die Reise anzutreten, wenn diese nicht zwingend erforderlich ist.

Gesundheitsgefährdung durch WHO

Nicht nur dann, wenn das auswärtige Amt Sicherheitshinweise oder eine Reisewarnung ausgibt, sind Touristen gefährdet. Auch eine Epidemie erlaubt einen kostenlosen Rücktritt, wie bei beispielsweise derzeit beim Zika-Virus in Südamerika, der besonders für Schwangere gefährlich ist. Aus diesem Grund gibt die WHO Reisewarnungen für Gebiete mit besonders hoher Gesundheitsgefährdung heraus.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, bedeutet dies, dass für den Urlauber Lebensgefahr droht. Die in der Region lebenden Deutschen werden zur Ausreise aufgefordert und Urlauber werden vor Reisen in dieses Land gewarnt.

Tipp: Bereits vor Buchung einer Tauchreise einen Blick auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes werfen und eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, die das Risiko Terror mit einschließt.

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